Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Neuauflage der Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstands (ZIM)“ am 17.März 2020 veröffentlicht. Die Richtlinie ist somit in Kraft getreten und gilt vorbehaltlich bis zum 31. Dezember 2014. Gefördert werden Projekte der Forschung und Entwicklung in Form von Einzelprojekten, Kooperationsprojekten oder Netzwerken. Die Ausschreibung der Projektträgerschaft für die neue ZIM-Richtlinie ist weit fortgeschritten und war für das erste Quartal 2020 geplant. Angesichts der mit dem Corona-Virus in Verbindung stehenden Herausforderungen wird hier aktuell nur mit geringen Verzögerungen gerechnet. Danach ist eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen möglich. Förderanträge auf Grundlage der alten ZIM-Richtlinie, die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden direkt weiter von den bisherigen Projektträgern bearbeitet.